Ein Energieausweis ist für Wohn- und Nichtwohngebäude gesetzlich vorgeschrieben, wenn diese verkauft, vermietet oder umfassend saniert werden. Er gibt einen transparenten Überblick über die Energieeffizienz eines Gebäudes und enthält wichtige Kennwerte wie den Energieverbrauch, die Effizienzklasse und mögliche Modernisierungsempfehlungen.
Wir erstellen für Sie rechtskonforme und anerkannte Energieausweise nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) – sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfsausweise – zuverlässig und bundesweit.
Seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der Energieausweis ein zentrales Dokument zur Energieeffizienzbewertung von Gebäuden. Eigentümer, die keinen gültigen Energieausweis vorweisen können, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten des Gebäudes. Er eignet sich für:
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Er ist verpflichtend für:
Wir prüfen, ob für Ihr Gebäude ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erforderlich ist.
Wir berechnen die Energiekennwerte nach den gesetzlichen Vorgaben und erstellen Ihren offiziellen Energieausweis inklusive Registrierungsnummer.
Sie erhalten den Energieausweis als PDF und auf Wunsch als Druckexemplar.
Ein Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG). Er hilft Käufern, Mietern und Eigentümern, den Energieverbrauch und die Effizienz eines Gebäudes zu bewerten.
Ein Energieausweis ist erforderlich bei:
Es gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen:
Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis notwendig ist, hängt von folgenden Faktoren ab:
Unsere Experten prüfen für Sie, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig, sofern keine umfassenden energetischen Sanierungen vorgenommen wurden.
Falls das Gebäude modernisiert wurde (z. B. neue Heizung, Dämmung, Fenster), sollte ein neuer Energieausweisausgestellt werden, um die verbesserten Werte nachzuweisen.
Ein Energieausweis enthält folgende Informationen:
Die Erstellung erfolgt in drei einfachen Schritten:
1. Beratung & Datenerfassung
2. Berechnung & Analyse
3. Erstellung & Übergabe des Energieausweises
Die Kosten variieren je nach Art des Energieausweises und der Gebäudegröße:
❌ Falsche oder unvollständige Verbrauchsdaten → Ungenaue Berechnung
❌ Unzulässigen Verbrauchsausweis statt Bedarfsausweis nutzen → Kann zu falschen Angaben führen
❌ Fehlende Modernisierungen nicht berücksichtigen → Führt zu schlechteren Effizienzklassen
❌ Fehlende amtliche Registrierung → Ungültiger Energieausweis
Unsere Experten sorgen für eine korrekte und gesetzeskonforme Erstellung Ihres Energieausweises.
Nein, ein Energieausweis muss von einem qualifizierten Experten ausgestellt werden, der bei der dena oder BAFA registriert ist. Eigenhändig erstellte Energieausweise sind nicht rechtsgültig.
Die Gebäudemesstechnik Beyermann GmbH übernimmt für Sie die Erstellung Ihres Energieausweises – unabhängig davon, ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigen.
Gebäudemesstechnik Beyermann GmbH
Kirschgarten 25
55116 Mainz
Telefon: 06131/5867705
E-Mail: info@gebaeudemesstechnik-beyermann.de
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