Wärmeschutznachweis – Ihr gesetzlicher Nachweis für energieeffiziente Gebäude

Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Ein Wärmeschutznachweis ist ein verpflichtendes Dokument für Neubauten und größere Sanierungsprojekte, das bestätigt, dass ein Gebäude die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinsichtlich Energieeffizienz und Wärmeschutz erfüllt. 

Wir erstellen für Sie den gesetzeskonformen Wärmeschutznachweis nach GEG – zuverlässig, schnell und bundesweit für Wohn- und Nichtwohngebäude. 

Warum ist ein Wärmeschutznachweis erforderlich?

Ein Wärmeschutznachweis dient als Grundlage für Bauanträge und stellt sicher, dass Ihr Gebäude langfristig energieeffizient und gesetzeskonform betrieben wird. 

Bedarfsausweisen

Unsere Leistungen bei der Erstellung von Wärmeschutznachweisen

1. Wärmeschutznachweis für Wohngebäude

  • Erstellung für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen 
  • Nachweis für Neubauten & Bestandsgebäude nach Sanierung 
  • Prüfung der Anforderungen an die Gebäudehülle & Heiztechnik 


Ermittlung folgender Kennwerte:
 

  • Transmissionswärmeverluste 
  • Primärenergiebedarf 
  • Effizienzklasse nach GEG 

2. Wärmeschutznachweis für Nichtwohngebäude

  • Erstellung für Bürogebäude, Gewerbeobjekte, Produktionshallen, öffentliche Gebäude 
  • Nachweis über die Einhaltung der GEG-Anforderungen für Heiz-, Lüftungs- und Kühltechnik 
  • Berücksichtigung von Sondernutzungen (z. B. Serverräume, Produktionsanlagen) 


Prüfung folgender Aspekte:
 

  • Energieverbrauch von Heizung, Lüftung, Beleuchtung & Kühlung 
  • Einhaltung von Dämmstandards und thermischer Qualität der Gebäudehülle 

3. Nachweisverfahren nach DIN 18599 & DIN 4108

Wir erstellen den Wärmeschutznachweis mit zwei Berechnungsverfahren: 

  • 🔹Nach DIN 4108 – für Standardwohngebäude 
  • 🔹Nach DIN EN 18599 – für komplexe Gebäude & Nichtwohngebäude 


Je nach Gebäudetyp und Nutzung wählen wir die passende Berechnungsmethode, um den Nachweis gesetzeskonform zu erstellen.
 

Ablauf der Zusammenarbeit – Ihr Weg zum Wärmeschutznachweis

1. Erstberatung & Klärung der Anforderungen

Wir besprechen Ihre baulichen Gegebenheiten & geplanten Maßnahmen und klären, welches Nachweisverfahren erforderlich ist.

2. Datenerfassung & Analyse

  • Erhebung aller relevanten Gebäudedaten (Baujahr, Dämmung, Heizsysteme, Fenster)
  • Bewertung der Transmissionswärmeverluste & Primärenergiebedarfs

3. Berechnung & Erstellung des Nachweises

Wir führen die Berechnungen nach den geltenden DIN-Normen und dem GEG durch.

4. Übergabe des Nachweises & rechtliche Beratung

Sie erhalten den fertigen Wärmeschutznachweis als PDF zur Einreichung beim Bauamt oder zur Vorlage bei Förderanträgen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Wärmeschutznachweis

Wann ist ein Wärmeschutznachweis erforderlich?

Ein Wärmeschutznachweis ist Pflicht bei: 

  • Neubauten 
  • Umfangreichen Sanierungen an der Gebäudehülle 
  • Umbauten mit wesentlichen Veränderungen an der Energieeffizienz 


Er muss beim 
Bauantrag eingereicht werden, um die Einhaltung der GEG-Vorgaben nachzuweisen.

Der Wärmeschutznachweis basiert auf: 

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) – zentrale gesetzliche Vorgabe 
  • DIN 4108 – Berechnung des Wärmeschutzes für Wohngebäude 
  • DIN EN 18599 – Berechnung für komplexe & Nichtwohngebäude 

Ohne Wärmeschutznachweis kann kein Bauantrag genehmigt werden. Außerdem drohen Bußgelder, falls ein Gebäude die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt. 

  • Energieverluste durch Wände, Fenster, Dach & Boden 
  • Effizienz der Heiz-, Lüftungs- und Klimatechnik 
  • Primärenergiebedarf & Transmissionswärmeverluste 
  • Einhaltung der maximal zulässigen Werte nach GEG 
  • Einfamilienhäuser & Mehrfamilienhäuser 
  • Bürogebäude, Gewerbeobjekte, öffentliche Gebäude 
  • Industrie- und Produktionsstätten 
Wie unterscheidet sich der Wärmeschutznachweis vom Energieausweis?
  • Energieausweis: Gibt einen allgemeinen Überblick über die Energieeffizienz eines Gebäudes (bei Verkauf/Vermietung). 
  • Wärmeschutznachweis: Notwendig für Bauanträge & Sanierungen, um die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Wärmeschutz zu belegen. 
  • Baupläne des Gebäudes 
  • Angaben zu Dämmung, Fenster & Heiztechnik 
  • Angaben zur geplanten Nutzung (bei Nichtwohngebäuden) 

Ein Wärmeschutznachweis ist oft Voraussetzung für: 

  • BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Heizungstausch) 
  • KfW-Förderprogramme für energieeffiziente Neubauten & Sanierungen 
  • Regionale Förderprogramme für energieeffiziente Gebäude 

Je nach Gebäudegröße dauert die Erstellung: 

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: ca. 5–7 Werktage 
  • Größere Wohn- & Nichtwohngebäude: ca. 10–14 Werktage 

Ganz einfach: Kontakt aufnehmen, Daten übermitteln, Wärmeschutznachweis erhalten! 

📞Telefon: +49 6131 586 77 05 

📧E-Mail: info@gebaeudemesstechnik-beyermann.de 

🌍Website:www.gebaeudemesstechnik-beyermann.de