Ein Luftdichtheitskonzept stellt sicher, dass ein Gebäude luftdicht ausgeführt wird, um Energieverluste, Zugluft, Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung zu vermeiden. Bereits in der Planungsphase wird das Zusammenspiel aller Elemente der Gebäudehülle betrachtet – von Fenstern und Türen über das Mauerwerk und die Dachisolierung bis hin zu Bodenabdichtungen und Durchbrüchen.
Ein wesentlicher Bestandteil eines Luftdichtheitskonzepts ist der Luftdichtheitstest (Blower-Door-Test), der die Luftwechselrate n50 als Maß für die Luftdichtheit nachweist. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Planung, Umsetzung und Überprüfung der Luftdichtheit Ihres Gebäudes – für Neubauten, Sanierungen und energieeffiziente Bauprojekte nach GEG, KfW- und BAFA-Standards.
Ein undichtes Gebäude führt zu ungewollten Luftströmungen, die nicht nur die Heizkosten erhöhen, sondern auch Feuchtigkeit in die Gebäudehülle transportieren, was langfristig Bauschäden und Schimmelbildung verursachen kann.
Die Luftdichtheit eines Gebäudes ist heute ein zentraler Bestandteil des Bauwesens. Nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) und DIN 4108-7 müssen sowohl Neubauten als auch sanierte Bestandsgebäude eine dauerhaft luftundurchlässige Gebäudehülle aufweisen.
Auch die KfW-Förderprogramme (z. B. Programme 151/152/430/153) setzen ein Luftdichtheitskonzept voraus. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fordert zudem eine Zertifizierung der Luftwechselrate durch einen Blower-Door-Test.
Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der Luftdichtheitstest als Zertifizierungstest durchgeführt. Dabei wird der erreichte Zustand überprüft und die Luftwechselrate n50 als Maß für die Luftdichtheit nachgewiesen.
Achtung: Wird der Test erst nach Fertigstellung des Gebäudes durchgeführt, sind Leckagen oft schwer zu korrigieren, da Verkleidungen wie Trockenbauwände, Dämmmaterial oder Estrich bereits eingebracht wurden. Daher empfehlen wir, bereits während der Bauphase einen baubegleitenden Blower-Door-Test durchzuführen.
Wir analysieren Ihr Gebäude auf mögliche Undichtigkeiten & Energieverluste.
Ein Luftdichtheitskonzept ist erforderlich für:
Ja! Nach GEG & DIN 4108-7 ist ein Luftdichtheitskonzept Pflicht für:
Ganz einfach:
📞 1. Kontakt aufnehmen & Beratung erhalten
📊 2. Analyse der Gebäudehülle & Erstellung des Konzepts
📑 3. Umsetzung, Blower-Door-Test & Fördermittel-Nachweis erhalten
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