Energieaudits nach EDL-G / DIN EN 16247-1

Effizienz steigern – Energiekosten senken

Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus zahlreichen erfolgreich durchgeführten Energieaudits nach EDL-G / DIN EN 16247-1. 

Die Gebäudemesstechnik Beyermann GmbH unterstützt Unternehmen bundesweit bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und bei der Identifikation konkreter Energieeinsparpotenziale – transparent, effizient und lösungsorientiert. 

Was ist ein Energieaudit?

Ein Energieaudit nach EDL-G / DIN EN 16247-1 ist eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs eines Unternehmens. Ziel ist es, Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz zu identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen zur Senkung des Energieverbrauchs zu entwickeln. 

Für viele Unternehmen ist ein solches Audit gesetzlich vorgeschrieben – wir begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess. 

Unsere Leistungen im Bereich Energieaudit:

  • Durchführung vollständiger Energieaudits nach EDL-G und DIN EN 16247-1 
  • Erfassung und Analyse von Energieflüssen und Verbrauchsdaten 
  • Identifikation von Energieeinsparpotenzialen in Gebäuden, Anlagen und Prozessen 
  • Entwicklung maßgeschneiderter Maßnahmenpläne zur Effizienzsteigerung 
  • Präsentation der Ergebnisse in einem übersichtlichen, normkonformen Bericht 
  • Beratung zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen 

Ihre Vorteile mit uns:

Für wen ist das Energieaudit relevant?

Pflicht zur Durchführung

Nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind alle sogenannten Nicht-KMU verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. 

Nicht-KMU sind Unternehmen, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: 

  • Mehr als 250 Mitarbeiter 
  • Mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder mehr als 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme 


Diese Unternehmen müssen mindestens alle vier Jahre ein Audit durchführen und der BAFA auf Anfrage den Nachweis erbringen.
 

Energieaudit auch für KMU sinnvoll

Auch Unternehmen, die nicht zur Durchführung verpflichtet sind, profitieren von einem Energieaudit: 

  • Aufdeckung versteckter Energieeinsparpotenziale 
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch geringere Betriebskosten 
  • Voraussetzung für Förderprogramme (z. B. BAFA, KfW) 
  • Unterstützung einer aktiven Nachhaltigkeitsstrategie 
  • Optimierung von Betriebsabläufen und Prozessen 

Förderung durch das BAFA – Ihre Vorteile

Die Durchführung eines Energieaudits kann für viele Unternehmen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden. 

Folgende Fördermöglichkeiten bestehen: 

  • Förderhöhe: bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 6.000 € für Unternehmen mit mehreren Standorten (je nach Unternehmensgröße). 
  • Förderberechtigte Unternehmen:
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 
    • Nicht-KMU, sofern sie freiwillig ein Energieaudit oder Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung durchführen lassen 
  • Ziel der Förderung: Verbesserung der Energieeffizienz und Reduzierung der Energiekosten 


Wichtig:
 Die Förderung muss vor Beginn des Energieaudits beantragt werden. Wir unterstützen Sie auf Wunsch auch bei der Antragstellung und der formgerechten Abwicklung! 

Unser Tipp: So sichern Sie sich die BAFA-Förderung!

Frühzeitig planen: Die Förderung muss vor Beginn des Energieaudits beantragt werden. Ein späterer Antrag ist nicht mehr möglich. 

  • Förderberechtigung prüfen: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie freiwillig auditierende Nicht-KMU können profitieren. 
  • Fördersätze nutzen:
    •  
    • Bis zu 80 % Zuschuss auf die förderfähigen Beratungskosten 
    • Maximal 6.000 € bei mehreren Betriebsstätten 

  • Wir unterstützen Sie: Gerne übernehmen wir für Sie die Antragstellung und kümmern uns um die vollständige Förderabwicklung – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können! 

Energieaudit – Pflicht oder Chance? Auf einen Blick:

Unternehmenstyp 

Energieaudit erforderlich? 

Warum trotzdem sinnvoll? 

Nicht-KMU (z. B. Großunternehmen) 

Ja, gesetzlich verpflichtend nach EDL-G 

Effizienzsteigerung, BAFA-Nachweispflicht 

KMU (z. B. kleine und mittlere Unternehmen) 

Nein, keine Pflicht 

Einsparpotenziale nutzen, BAFA-Förderung möglich, Nachhaltigkeit stärken 

Unternehmenstyp 

Nicht-KMU (z. B. Großunternehmen) 

Energieaudit erforderlich? 

Ja, gesetzlich verpflichtend nach EDL-G 

Warum trotzdem sinnvoll? 

Effizienzsteigerung, BAFA-Nachweispflicht 

Unternehmenstyp 

KMU (z. B. kleine und mittlere Unternehmen) 

Energieaudit erforderlich? 

Nein, keine Pflicht 

Warum trotzdem sinnvoll? 

Einsparpotenziale nutzen, BAFA-Förderung möglich, Nachhaltigkeit stärken 

Ablauf des Energieaudits

1. Initiales Beratungsgespräch

Definition der Projektziele und Festlegung des Prüfungsumfangs.

2. Datenaufnahme und Analyse

Erfassung relevanter Energiedaten und erste Bestandsbewertung.

3. Vor-Ort-Begehung

Analyse von Gebäuden, technischen Anlagen und Produktionsprozessen.

4. Berichtserstellung

Dokumentation aller Erkenntnisse und Maßnahmenempfehlungen gemäß DIN EN 16247-1.

5. Ergebnispräsentation und Beratung

Vorstellung der Ergebnisse, Ableitung praxisnaher Handlungsoptionen.

Vertrauen Sie auf Kompetenz und Erfahrung

Seit 2004 steht die Gebäudemesstechnik Beyermann GmbH für Qualität, Zuverlässigkeit und innovative Lösungen im Bereich Energieeffizienz. 

Unser Ziel: Ihr Unternehmen fit für die Zukunft machen – wirtschaftlich, nachhaltig und rechtssicher.