EU-Taxonomie – Nachhaltigkeitsanforderungen erfolgreich umsetzen

Transparente Nachhaltigkeitsstrategie für Ihr Unternehmen

Die EU-Taxonomie-Verordnung stellt Unternehmen vor neue Anforderungen, schafft aber gleichzeitig klare Chancen für eine nachhaltige Unternehmensstrategie. 

Die Gebäudemesstechnik Beyermann GmbH unterstützt Sie dabei, die neuen Kriterien systematisch zu erfüllen, Vorteile zu nutzen und Risiken zu minimieren – transparent, effizient und zielgerichtet. 

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein verbindliches Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten innerhalb der Europäischen Union. 

Ihr Ziel ist es, Kapitalströme gezielt in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu lenken und Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen. 

Die Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) definiert genau, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten als nachhaltig gelten und nach welchen Kriterien Unternehmen ihre Umweltwirkungen offenlegen müssen. 

Die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie:

  1. Klimaschutz 
  2. Anpassung an den Klimawandel 
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen 
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft 
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung 
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme 


Ein Unternehmen muss nachweisen, dass seine Aktivitäten 
einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem dieser Ziele leisten – und keine erheblichen Beeinträchtigungen bei den anderen Zielen verursachen. 

EU-Taxonomie

Was bedeutet "Taxonomie-Konformität"?

Damit eine wirtschaftliche Tätigkeit als „ökologisch nachhaltig“ im Sinne der EU-Taxonomie gilt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 

  • Substantial Contribution (Wesentlicher Beitrag): 
    Die Tätigkeit muss signifikant zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele beitragen. 
  • Do No Significant Harm (DNSH) (Keine erhebliche Beeinträchtigung): 
    Die Tätigkeit darf keines der anderen Umweltziele wesentlich negativ beeinflussen. 
  • Erfüllung von Mindestschutzanforderungen: 
    Beachtung von Menschenrechten und sozialen Standards gemäß OECD-Leitsätzen und UN-Richtlinien. 
  • Einhaltung technischer Bewertungskriterien: 
    Tätigkeiten müssen definierte Schwellenwerte und technische Standards einhalten, die von der EU-Kommission regelmäßig aktualisiert werden. 

Unsere Leistungen im Bereich EU-Taxonomie:

  • Prüfung der Geschäftstätigkeiten auf Taxonomie-Relevanz 
  • Analyse der Wesentlichkeit und Konformität (Substantial Contribution und DNSH-Kriterien) 
  • Beratung zur Erfüllung technischer Standards und Schwellenwerte 
  • Erstellung der erforderlichen Offenlegungsberichte nach CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) 
  • Entwicklung nachhaltigkeitsorientierter Strategien für Investoren- und Förderfähigkeit 
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter zum sicheren Umgang mit den neuen Berichtspflichten 
  • Begleitung bei der praktischen Umsetzung in Ihr bestehendes Managementsystem 

Ihre Vorteile mit uns:

Für wen ist die EU-Taxonomie relevant?

  • Große Unternehmen (>250 Mitarbeitende, >40 Mio. € Umsatz oder >20 Mio. € Bilanzsumme) 
  • Kapitalmarktorientierte Unternehmen unabhängig von der Größe 
  • Finanzmarktakteure (Banken, Versicherungen, Investmentfonds) 
  • Bau- und Immobilienunternehmen bei Neubau, Renovierungen und Sanierungen 
  • Industrieunternehmen mit emissionsintensiven Prozessen 
  • Unternehmen, die nachhaltige Finanzierungen anstreben oder Fördermittel nutzen möchten 

EU-Taxonomie – Pflicht oder strategische Chance? Auf einen Blick:

Unternehmenstyp 

Berichtspflicht? 

Warum trotzdem sinnvoll? 

Große Unternehmen (nach CSRD/NFRD) 

Ja, Pflicht 

Zugang zu Investorenkapital, regulatorische Compliance, besseres ESG-Rating 

Mittelständische Unternehmen (KMU) 

Nein, freiwillig 

Vorbereitung auf künftige Berichtspflichten, Stärkung des Nachhaltigkeitsimages, bessere Marktposition 

Unternehmenstyp 

Große Unternehmen (nach CSRD/NFRD) 

Berichtspflicht? 

Ja, Pflicht 

Warum trotzdem sinnvoll? 

Zugang zu Investorenkapital, regulatorische Compliance, besseres ESG-Rating 

Unternehmenstyp 

Mittelständische Unternehmen (KMU) 

Berichtspflicht? 

Nein, freiwillig 

Warum trotzdem sinnvoll? 

Vorbereitung auf künftige Berichtspflichten, Stärkung des Nachhaltigkeitsimages, bessere Marktposition 

Unser Tipp: Frühzeitig handeln und Vorteile sichern!

  • Vorbereitung auf neue Pflichten: Mit der Ausweitung der CSRD bis 2026 werden auch viele mittelständische Unternehmen betroffen sein. 
  • Wettbewerbsvorteile nutzen: Unternehmen mit transparenter Nachhaltigkeitsstrategie sind bei Ausschreibungen und Kreditvergaben im Vorteil. 
  • Förderfähigkeit sichern: Nachhaltige Investitionen werden bevorzugt gefördert – Taxonomie-Konformität erleichtert die Beantragung erheblich. 
  • Reputationsrisiken vermeiden: Proaktives Handeln stärkt Vertrauen bei Kunden, Investoren und Behörden. 


Jetzt unverbindlich beraten lassen – für eine sichere und nachhaltige Zukunft!
 

Ablauf unserer Unterstützung zur EU-Taxonomie-Konformität

1. Initialberatung und Zieldefinition

Einführung in die Taxonomie-Anforderungen und Definition des Analyseumfangs.

2. Bestandsaufnahme und Datenanalyse

Bewertung der Geschäftsfelder und Aktivitäten auf Relevanz und Konformität.

3. Prüfung auf Umweltziele und DNSH-Kriterien

Analyse des Beitrags zu Umweltzielen und der Einhaltung sozialer Mindeststandards.

4. Entwicklung eines Maßnahmenplans

Empfehlungen zur Optimierung und Verbesserung der Taxonomiekonformität.

5. Erstellung der erforderlichen Berichte

Dokumentation der Taxonomiekonformität zur Vorlage bei Investoren, Behörden und Geschäftspartnern.

6. Begleitung bei der operativen Umsetzung

Integration in bestehende Managementsysteme und Vorbereitung auf Audits.

Vertrauen Sie auf Kompetenz und Erfahrung

Seit 2004 unterstützt die Gebäudemesstechnik Beyermann GmbH Unternehmen dabei, Nachhaltigkeit und Effizienz wirtschaftlich erfolgreich zu verbinden. 

Mit fundierter Expertise begleiten wir Sie sicher durch die neuen Anforderungen der EU-Taxonomie – klar strukturiert, praxisnah und zukunftsorientiert.