Energieausweis – Ihr offizieller Nachweis zur Energieeffizienz Ihres Gebäudes

Pflichtdokument für Verkauf, Vermietung und Sanierung

Ein Energieausweis ist für Wohn- und Nichtwohngebäude gesetzlich vorgeschrieben, wenn diese verkauft, vermietet oder umfassend saniert werden. Er gibt einen transparenten Überblick über die Energieeffizienz eines Gebäudes und enthält wichtige Kennwerte wie den Energieverbrauch, die Effizienzklasse und mögliche Modernisierungsempfehlungen. 

Wir erstellen für Sie rechtskonforme und anerkannte Energieausweise nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) – sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfsausweise – zuverlässig und bundesweit. 

Warum ist ein Energieausweis wichtig?

Seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der Energieausweis ein zentrales Dokument zur Energieeffizienzbewertung von Gebäuden. Eigentümer, die keinen gültigen Energieausweis vorweisen können, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. 

 

verbrauchsausweis

Unsere Leistungen bei der Erstellung von Energieausweisen

1. Verbrauchsausweis – Günstig und schnell

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten des Gebäudes. Er eignet sich für: 

  • Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten 
  • Wohngebäude mit Bauantrag nach dem 01.11.1977 
  • Nichtwohngebäude unabhängig von der Größe 
  • Datenbasis: Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre 
  • Vorteil: Kostengünstig und schnell erstellt 
  • Nachteil: Abhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner 

2. Bedarfsausweis – Detaillierte Berechnung für exakte Werte

Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Er ist verpflichtend für: 

  • Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Baujahr vor 1977, wenn keine energetische Modernisierung erfolgte 
  • Neubauten und Sanierungen 
  • Alle, die eine unabhängige Bewertung ohne Einfluss des Nutzerverhaltens wünschen 
  • Datenbasis: Baujahr, Dämmung, Fenster, Heizsystem, Lüftung 
  • Vorteil: Exakte Berechnung unabhängig vom Verbraucherverhalten 
  • Nachteil: Aufwendigere Ermittlung und höhere Kosten

Ablauf der Zusammenarbeit – Ihr Weg zum Energieausweis

1. Beratung & Klärung des richtigen Energieausweises

Wir prüfen, ob für Ihr Gebäude ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erforderlich ist.

2. Datenerfassung & Analyse

  • Beim Verbrauchsausweis: Erhebung der Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
  • Beim Bedarfsausweis: Ermittlung der Gebäudedaten, Dämmung, Anlagentechnik & Fenster

3. Berechnung & Erstellung des Energieausweises

Wir berechnen die Energiekennwerte nach den gesetzlichen Vorgaben und erstellen Ihren offiziellen Energieausweis inklusive Registrierungsnummer.

4. Bereitstellung & rechtssichere Übergabe

Sie erhalten den Energieausweis als PDF und auf Wunsch als Druckexemplar.

Ihr Mehrwert mit der Gebäudemesstechnik Beyermann GmbH

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Erstellung von Energieausweisen

Was ist ein Energieausweis und warum wird er benötigt?

Ein Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG). Er hilft Käufern, Mietern und Eigentümern, den Energieverbrauch und die Effizienz eines Gebäudes zu bewerten. 

Ein Energieausweis ist erforderlich bei: 

  • Verkauf oder Vermietung eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes 
  • Neubauten oder umfassenden Sanierungen 
  • Öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr (>250 m² Nutzfläche) 
  • Großen Sanierungen, die die Energieeffizienz beeinflussen 

Es gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen: 

Verbrauchsausweis

  • Berechtigungsmethode: Basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch
  • Wann erforderlich? Für Bestandsgebäude mit mind. 5 Wohneinheiten oder Bauantrag nach 01.11.1977 
  • Datenbasis: Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre 


Bedarfsausweis

  • Berechtigungsmethode: Berechnet den Energiebedarf anhand der Gebäudehülle & Anlagentechnik
  • Wann erforderlich? Pflicht für Gebäude mit ≤4 Wohneinheiten und Baujahr vor 01.11.1977 (ohne Modernisierung)
  • Datenbasis: Gebäudedaten (Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung)

 

  1. Verbrauchsausweis = günstiger & einfacher, aber abhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner. 
  2. Bedarfsausweis = genauer & unabhängig vom Nutzerverhalten, aber aufwendiger. 

Ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis notwendig ist, hängt von folgenden Faktoren ab: 

  • Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten → Verbrauchsausweis möglich 
  • Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten & Baujahr vor 1977 → Bedarfsausweis Pflicht (wenn keine Sanierung) 
  • Gewerbeimmobilien / Nichtwohngebäude → Beide Ausweisarten möglich 

Unsere Experten prüfen für Sie, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist. 

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig, sofern keine umfassenden energetischen Sanierungen vorgenommen wurden. 

Falls das Gebäude modernisiert wurde (z. B. neue Heizung, Dämmung, Fenster), sollte ein neuer Energieausweisausgestellt werden, um die verbesserten Werte nachzuweisen. 

Ein Energieausweis enthält folgende Informationen: 

  • Energiekennwerte des Gebäudes (kWh/m² pro Jahr) 
  • Energieeffizienzklasse von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) 
  • Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen 
  • Vergleichswerte zu anderen Gebäuden 
  • Primär- und Endenergieverbrauch 
Wie läuft die Erstellung eines Energieausweises ab?

Die Erstellung erfolgt in drei einfachen Schritten: 

1. Beratung & Datenerfassung 

  • Klärung, welcher Energieausweis benötigt wird 
  • Erfassung der Gebäudedaten (Verbrauchsdaten oder bauliche Merkmale) 


2. Berechnung & Analyse 

  • Auswertung der Energiekennwerte nach gesetzlicher Vorgabe 
  • Prüfung der Energieeffizienzklasse des Gebäudes 


3. Erstellung & Übergabe des Energieausweises
 

  • Fertiger Energieausweis als PDF oder Druckexemplar 
  • Offizielle Registrierungsnummer für den gesetzlichen Nachweis 

Die Kosten variieren je nach Art des Energieausweises und der Gebäudegröße: 

  • Verbrauchsausweis: ab 129 € (einfacher und schneller) 
  • Bedarfsausweis: ab 595 € (aufwendigere Analyse notwendig) 

❌ Falsche oder unvollständige Verbrauchsdaten → Ungenaue Berechnung 

Unzulässigen Verbrauchsausweis statt Bedarfsausweis nutzen → Kann zu falschen Angaben führen 

Fehlende Modernisierungen nicht berücksichtigen → Führt zu schlechteren Effizienzklassen 

Fehlende amtliche Registrierung → Ungültiger Energieausweis 

Unsere Experten sorgen für eine korrekte und gesetzeskonforme Erstellung Ihres Energieausweises. 

 

Nein, ein Energieausweis muss von einem qualifizierten Experten ausgestellt werden, der bei der dena oder BAFA registriert ist. Eigenhändig erstellte Energieausweise sind nicht rechtsgültig. 

Die Gebäudemesstechnik Beyermann GmbH übernimmt für Sie die Erstellung Ihres Energieausweises – unabhängig davon, ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigen. 

  1. Kostenlose Erstberatung – Wir klären, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist. 
  2. Datenaufnahme & Berechnung – Erfassung der Verbrauchsdaten oder baulichen Merkmale. 
  3. Erstellung & Übergabe des Energieausweises – inklusive gesetzlicher Registrierungsnummer. 

Jetzt unverbindlich anfragen und Ihren Energieausweis erstellen lassen!